Förderkriterien

§ 1
Die Vergabe von Fördermitteln ist an den von der Satzung festgelegten Zweck gebunden:
Förderung der von Hans Lungwitz begründeten Lehre der Psychobiologie und Förderung der von Hans Lungwitz entwickelten Kognitiven Psychotherapie ("Erkenntnistherapie").


§ 2
Kriterien für die Vergabe von Stipendien und für die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten:

2.1. Förderungsfähig sind wissenschaftliche Arbeiten von bedürftigen Stipendiaten mit deutlichem Bezug zur Psychobiologie. Dies kann geschehen durch Förderung von

1. Arbeiten, die direkt auf der Psychobiologie basieren,
2. Arbeiten, die die Psychobiologie gleichberechtigt neben anderen Theorien zur Basis haben, 
3. Arbeiten, die sich mit der Psychobiologie kritisch auseinandersetzen.

Eine reine Erwähnung bzw. das auschließliche Zitieren von Lungwitz sind als Kriterien zur Förderung nicht ausreichend.

2.2. Der Stipendiat sollte in der Regel bereits ein gewisses Grundverständnis der Psychobiologie (Erkenntnistheorie und Neurobiologie) mitbringen.


§ 3
Der Antrag auf Förderung durch die Hans-Lungwitz-Stiftung ist schriftlich bei der Geschäftsstelle einzureichen. Anhand eines Exposés ist der Bezug der zu fördernden Arbeiten zur Psychobiologie zu begründen.


§ 4
Mit dem Stipendiaten ist ein schriftlicher Vertrag über das Ziel der Arbeit und die Höhe und Dauer der Förderung abzuschließen. Das Exposé einschließlich Begründung ist Bestandteil des Vertrages.

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